Allgemeine Geschäftsbedingungen vhs Sontheim
1. Zustandekommen des Vertrages
(siehe allg. Hinweise) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Anmeldung und der Annahme durch die
Volkshochschule zustande.
Die Anmeldungen werden von der Volkshochschule in zeitlicher Reihenfolge angenommen. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der VHS anerkannt.
2. Bezahlung
Die vereinbarte Gebühr wird mit dem Zustandekommen des Vertrages durch Abbuchung fällig. Die Anmeldung zum Kurs verpflichtet zur Zahlung.
3. Gebührenermäßigung
Schüler und Studenten (gilt nur für Vollzeitschulen, Vollzeitstudium; Gebührenermäßigung gilt nicht, wenn der Ehepartner berufstätig ist), Auszubildenede, Wehr- und Ersatzdienstleistende erhalten beim Besuch von Veranstaltungen der VHS eine Ermäßigung. Die Schülergebühr (2. Gebührenangabe) ist im Programm für die jeweiligen Veranstaltungen ausgedruckt.
4. Rücktritt
Die VHS kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem
Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weiter gehende Ansprüche gegen die VHS sind ausgeschlossen.
Für Kurse und Seminare sind in der Regel sechs Teilnehmer erforderlich. Die Nichtdurchführung eines Teilnehmers erfolgt durch
persönliche oder schriftliche Abmeldung in der VHS-Geschäftsstelle vor Kursbeginn. Eine Begründung ist nicht erforderlich; die
Gebühren werden erstattet. Bei späterem Rücktritt durch den Teilnehmer ist die volle Gebühr zu bezahlen. Nichterscheinen oder
Verzicht auf den Kursbesuch oder Abmeldung beim Kursleiter ist keine Kündigung!
5. Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird den Kursteilnehmern bei regelmäßigem Besuch eine Teilnahmebescheinigung gegen eine Gebühr von EUR 2,60
ausgestellt. Die Teilnahmebescheinigungen müssen vor dem Ende des jeweiligen Kurses beantragt werden. Teilnahmebescheinigungen
für Kurse, die ein oder mehrere Semester zurückliegen, können nicht ausgestellt werden.
6. Hinweise auf die Hausordnung
Die Hausordnung der Unterrichtsstätten, in welchen die Veranstaltungen stattfinden, muss eingehalten werden. In den Schulgebäuden
besteht Rauchverbot.
7. Unfall, Haftung
Der Besuch aller VHS-Veranstaltungen ist freiwillig und erfolgt auf eigene Gefahr, auch auf dem Weg zwischen Veranstaltungs- und
Wohnort. Die Haftung der VHS beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gem. §§
276, 278 BGB ist ausgeschlossen, soweit keine gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm
Zumutbare zu tun, um einer Behebung von Störungen beizutragen und die entstehenden Schäden so gering wie möglich zu halten.
Bei Kindern wird die Übernahme der Haftung durch die Eltern vorausgesetzt. Ein Anspruch aus Unfall-, Vermögens-, Sach- und
Personalschäden gegen die VHS besteht nicht. Für Unregelmäßigkeiten, wie z.B. Ausfall von Veranstaltungen, übernimmt die VHS
keine Haftung. Beim Besuch von Veranstaltungen, die mit körperlicher Übung oder Anstrengung verbunden sind, setzt die VHS eine
vorhergehende ärztliche Untersuchung voraus.
8. Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne
Genehmigung der VHS auf keine Weise vervielfältigt werden.
9. Datenschutz
Bei der Erhebung und Speicherung von personenbezogenen Daten wird dem LDSG Rechnung getragen.
10. Sonstiges
a) Sollte ein Teil des Vertragswerkes nicht gültig sein, trifft dies nicht den Gesamtvertrag.
b) Abweichend ausgehandelte Ergebnisse sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt für abweichende und
zusätzliche Vereinbarungen.
c) Mit der Bekanntmachung dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle unsere früheren ihre Gültigkeit.